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Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV

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1(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 92 - 98)

Abschnitt A

Vorbemerkungen

1.
Objektsicherung und Fertigungskontrolle
Die Herstellung, die Lagerung und der Versand von sicherheitsrelevanten Rohmaterialien, Stempelplaketten und Plakettenträgern müssen so erfolgen, dass ein Verlust oder ein unberechtigter Zugriff ausgeschlossen sind.
2Zu diesem Zweck müssen Hersteller Systeme der Objektsicherung und Fertigungskontrolle unterhalten, die folgenden Anforderungen genügen müssen:
a)
Für die Räume, in denen die Stempelplaketten und Plakettenträger gelagert werden, ist ein erhöhter mechanischer Einbruchschutz vorzusehen. 1Die Widerstandszeitwerte für Mauerwerk, Türen und Fenster sind so zu wählen, dass auch beim Einsatz üblicher maschinenbewegter Werkzeuge ausreichend Zeit für ein polizeiliches Einschreiten bleibt.
2Es ist eine Einbruchmeldeanlage nach dem neuesten Stand der Technik sowie ein Zugangskontrollsystem mit Dokumentationseinrichtung vorzusehen.

3Die Entnahme und Einlagerung sind jeweils von zwei Beschäftigten zu quittieren.

4Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass nicht nur die gefertigten Stempelplaketten und Plakettenträger, sondern außerhalb der Arbeitszeit auch alle Halb- und Zwischenerzeugnisse in diesem gesicherten Lager verwahrt werden.
b)
1Die Herstellung, der Druck, die Zählung und die Verpackung der Stempelplaketten und Plakettenträger dürfen nur in Räumlichkeiten mit eingeschränkter Zugangsberechtigung erfolgen.
2Es ist ein Zugangskontrollsystem mit Dokumentationseinrichtung zu installieren.
c)
1Mit der Lagerung und Verarbeitung dürfen nur Personen betraut werden, die eine besondere Verpflichtungserklärung im sorgfältigen und kontrollierten Umgang mit den Produkten abgegeben haben.
d)
1Es ist ein Registrierungssystem einzurichten, das eine lückenlose Verfolgung jeder einzelnen Stempelplakette anhand der angebrachten Druckstücknummerierung sicherstellt.
e)
1Die Bestellung und der Versand der Stempelplaketten und der Plakettenträger an die Zulassungsbehörden müssen so erfolgen, dass jederzeit ein Ermitteln des Verbleibs möglich ist und die Besteller und Empfänger innerhalb der Zulassungsbehörde registriert sind.
f)
1Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Gewerbetreibenden, die vertretungsberechtigten oder mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen sowie die mit der Lagerung und Verarbeitung von Stempelplaketten und Plakettenträgern betrauten Personen für die Herstellung und Lieferung von Stempelplaketten und Plakettenträgern als unzuverlässig erscheinen lassen.
2Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 ist eine Person insbesondere dann, wenn sie wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihr nach dieser Verordnung obliegen.

3Die Unternehmen haben eine Sicherheitserklärung abzugeben, in der sie die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen.

4Das Kraftfahrt-Bundesamt bewertet die Einhaltung und erteilt dem Unternehmen die Befugnis, Stempelplaketten und Plakettenträger an die Zulassungsbehörden zu liefern.

5Ein Widerruf erfolgt, wenn das Unternehmen gegen einzelne Sicherheitsbestimmungen verstößt; die verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über Rücknahme und Widerruf bleiben im Übrigen unberührt.

6Für die Bewertung und die Überwachung haben die Unternehmen den mit der Überwachung betrauten Mitarbeitern des Kraftfahrt-Bundesamtes während der Geschäfts- und Betriebszeiten Zutritt zu ihren Grundstücken, Geschäftsräumen und Betriebsstätten zu gewähren und dort Besichtigungen, Prüfungen und Einsicht in die vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu ermöglichen.
2.

7Technische Anforderungen an Stempelplaketten und Plakettenträger
Die Stempelplakette und der Plakettenträger müssen den Anforderungen der DIN 74069, Ausgabe Oktober 2022, entsprechen.


8Abschnitt B

Stempelplaketten

1.
Ausgestaltung der Stempelplaketten
a)
Druckstücknummer der Stempelplakette
Die Druckstücknummer ist in maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen.
9Der maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code (5 x 5 mm).

10Die Druckstücknummer der Stempelplakette besteht aus acht Zeichen und ist als Klarschriftnummer mit der Schrift Arial-Bold 4 Punkt – schwarz – rechts neben dem Wappen oder senkrecht links neben dem Wappen in der Schrift Arial-Bold 6 Punkt – schwarz – jeweils 11 mm mittig zentriert auf der waagerechten Durchmesserlinie vom äußeren Rand darzustellen.

11Der Abstand des DataMatrix-Codes und die Anordnung der Klarschriftnummer über dieser Codierung beträgt zum Randstrich 6 mm.

12Verwendung finden als Zeichen Großbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 bis 9. Das erste Zeichen ist ein Großbuchstabe, über den die die Stempelplakette herstellende Institution eineindeutig ableitbar ist.

13Die Zeichen zwei bis sieben sind fortlaufend aufsteigend zu verteilen.

14Das achte Zeichen ist eine Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis sieben.

15Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach einem Verfahren, welches nach dem Modulus klassifiziert, der der jeweiligen Berechnungsmethode zugrunde liegt.

16Eine weitere Unterscheidung ist nach den Gewichtungsfolgen und den Modifikationen möglich.
b)

17Sicherheitscode der Stempelplakette
Der Sicherheitscode muss nach Freilegung unmittelbar und deutlich lesbar sein sowie zusätzlich in maschinenlesbarer Form dargestellt werden und darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus dieser ableitbar sein.
18Der maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code.

19Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm.

20Als Schriftart ist Arial-Bold 9 Punkt – schwarz – zu verwenden.

21Der Sicherheitscode der Stempelplakette besteht aus drei Zeichen.

22Verwendung finden als Zeichen Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z und a bis z – ohne die Zeichen I, i, l, O und o –, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 bis 9. Die Zeichen sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu verteilen.
2.

23Schematische Abbildungen der Stempelplakette
a)
Die schematische Darstellung der Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, die Bezeichnung des Landes, die Bezeichnung der Zulassungsbehörde und die Druckstücknummer:
aa)
Die Maße der Stempelplakette und des Druckes ergeben sich wie folgt:


Es wird eine schematische Abbildung Stempelplakette nebst Bezeichnung der Bestandteile und Bemaßung dargestellt. Die Stempelplakette ist rund und hat einen Durchmesser von 45 mm. Dem oberen Rand folgend ist die Bezeichnung des Bundeslandes zentriert in der Schrift Times New Roman oder einer anderen der Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart enthalten. Am linken Rand unterhalb der Landesbezeichnung befindet sich der Dienststempel der Zulassungsbehörde mit einem Durchmesser von maximal 8 mm. Dem unteren Rand folgend ist die Bezeichnung der Zulassungsbehörde zentriert in der Schriftart Times New Roman enthalten. In der Mitte der Stempelplakette befindet sich das farbige Wappen des jeweiligen Bundeslandes mit einer Breite von maximal 19 mm und eine Höhe von maximal 28 mm zentriert auf horizontalem und vertikalem Durchmesser. Rechtsseitig am horizontalen Durchmesser entlang befindet sich die Druckstücknummer Schrift Arial Bold, 4 Pt. Darunter ist ein 2D-Code, 5x5 mm, zentriert auf dem horizontalen Durchmesser abgebildet.
Abbildung 1: Bemaßung der Stempelplakette
oder wahlweise nach Maßgabe der Nummer 1 Buchstabe a dieses Abschnitts wie folgt:



Es wird eine schematische Abbildung Stempelplakette nebst Bezeichnung der Bestandteile und Bemaßung dargestellt. Die Stempelplakette ist rund und hat einen Durchmesser von 45 mm. Dem oberen Rand folgend ist die Bezeichnung des Bundeslandes zentriert in der Schrift Times New Roman oder einer anderen der Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart enthalten. Am linken Rand unterhalb der Landesbezeichnung befindet sich der Dienststempel der Zulassungsbehörde mit einem Durchmesser von maximal 8 mm. Darunter befindet sich zentriert auf dem horizontalen Rand mit einem Abstand von 11 mm zum Rand die Druckstücknummer Schrift Arial Bold, 6 Pt.. Dem unteren Rand folgend ist die Bezeichnung der Zulassungsbehörde zentriert in der Schriftart Times New Roman enthalten. In der Mitte der Stempelplakette befindet sich das farbige Wappen des jeweiligen Bundeslandes mit einer Breite von maximal 19 mm und eine Höhe von maximal 28 mm zentriert Rechtsseitig zentriert auf dem horizontalen Durchmesser befindet sich ein 2D-Code, 5x5 mm.
Abbildung 2: Bemaßung der Stempelplakette
bb)
1Das farbige Wappen des Landes ist bis maximal 28 x 19 mm (Höhe x Breite) darzustellen.
2Die Bezeichnung des Landes ist zentriert über dem Wappen in der Schrift Times New Roman oder in einer in der Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart darzustellen.

3Der Abstand zum umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm.

4Die Bezeichnung der Zulassungsbehörde ist in der Schrift Times New Roman unter dem Wappen zentriert anzuordnen.

5Der Abstand zum umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm, Randstrich 0,7 mm.
cc)
1Hintergrund
Der Hintergrund ist in der Farbe silbergrau auszuführen und beinhaltet ein fälschungserschwerendes Muster, eine Herstellerkennzeichnung und einen Dienststempel der Zulassungsbehörde mit einem maximalen Durchmesser von 8 mm in der Bemaßung als Alleinstellungsmerkmal nach den landesrechtlichen Vorschriften.
2Das Layout ist herstellerindividuell.

3Das Farbklima ist herstellerindividuell insoweit, als das Muster, die Herstellerkennzeichnung und der Dienststempel in einem zum silbergrauen Hintergrund der Plakette eindeutig unterscheidbaren helleren Silbergrau oder Grau ausgeführt sein müssen.

4DIN 5340 (Bezugssehweite) ist zu berücksichtigen.
b)

5Stempelplakette mit sichtbarem Sicherheitscode
aa)
Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm.
6Als Schriftart für den Sicherheitscode ist für die Klarschriftnummer Arial-Bold mindestens 9 Punkt – schwarz – zu verwenden.

7Die Anordnung kann über, unter oder neben dem DataMatrix-Code auf einer eigenen Fläche zusammen mit der Klarschriftnummerierung erfolgen.

8Die beschriebene Fläche kann eine produktionsabhängige Bemessung und Kantenradien aufweisen und ist als Schicht unter dem Wappen angeordnet.
bb)

9Die Stempelplakette hat folgende Sicherheitsmerkmale zu erfüllen:
aaa)
Bei physischer Manipulation muss mindestens 1/3 der Druckbildinformationen auf der Stempelplakette irreversibel zerstört werden oder durch andere geeignete technische Maßnahmen die Freilegungsmerkmale entsprechend unumkehrbar sichtbar werden. 1Die Beurteilung erfolgt jeweils aus Bezugssehweite nach DIN 5340.
bbb)
Herstellerspezifische UV-Kennzeichnung mit UV-Chargennummer als zwei nicht sichtbare, echtheitserkennbare Merkmale.

1Abschnitt C

Plakettenträger

1.
Sicherheitsmerkmale
a)
Der Plakettenträger ist transparent.
b)

2Als Sicherheitsmerkmale sind das „Kennzeichen“ und die letzten sechs Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer in unmittelbar dauerhaft lesbarer Form als Klarschriftnummer mit der Schrift – schwarz – Arial Narrow 6 Punkt auf dem Plakettenträger darzustellen.
c)

3Ein herstellerspezifisches Sicherheitsmerkmal wird in sichtbarer Form auf dem Plakettenträger dargestellt und ist so zu wählen, dass die automatische Erfassung des Kennzeichens nicht erschwert wird.
d)

4Der Plakettenträger hat als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ein irreversibles herstellerspezifisches Zerstörungsbild bei physischer Manipulation zu erfüllen.

5Der Plakettenträger muss bei physischer Manipulation mindestens 1/3 der Druckbildinformationen auf der Stempelplakette oder HU-Plakette irreversibel zerstören oder durch andere geeignete technische Maßnahmen die Freilegungsmerkmale entsprechend unumkehrbar sichtbar machen.
e)

6Eine auf dem Plakettenträger aufgebrachte Stempelplakette bzw. eine HU-Plakette muss beim Ausstanzen oder Ausschneiden vom Plakettenträger eine Kennzeichnung aufweisen, anhand derer erkennbar ist, dass diese bereits auf einem Plakettenträger verklebt war und daher nicht ohne ihn verwendet werden kann.
2.

7Schematische Abbildung der Plakettenträger
a)
Plakettenträger für die Stempelplakette
Die schematische Darstellung des Plakettenträgers enthält die Stempelplakette nach Abschnitt B und die auf dem Plakettenträger aufgebrachten Merkmale „Kennzeichen“, „verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer“ und das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal.
aa)

8Die Maße des Plakettenträgers ergeben sich wie folgt:


Die Maße des Plakettenträgers sind in der Abbildung aufgeführt. Der Plakettenträger ist 52 mm hoch und breit. Die rechte und linke untere Ecke sind in einem Radius von 2 mm abgerundet. Auf dem Plakettenträger ist eine Abbildung der Stempelplakette, wie zuvor beschrieben, enthalten. Der Abstand zum Trägerrand/Plakettenrand beträgt 2 mm. An der unteren linken Ecke des Plakettenträgers befindet sich eine viereckige Vorbehaltsfläche für das Herstellermerkmalmit der Abmessung 4x4 mm. In der rechten unteren Ecke befindet sich die FIN des Fahrzeugs in Leserichtung von unten nach oben (die letzten 6 Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer) vom Schrifttyp Arial Narrow, 6 Pt Laufweite 100. Rechts daneben befindet sich ebenfalls in Leserichtung von unten nach oben das Kfz Kennzeichen, Schrifttyp Arial Narrow, 6 Pt, Laufweite 100.
Abbildung 3: Bemaßung des Plakettenträgers
bb)

9Der Abstand zwischen dem umlaufenden schwarzen Randstrich der Stempelplakette und dem umlaufenden äußeren Rand des Plakettenträgers in der oberen Hälfte des Plakettenträgers beträgt maximal 3,5 mm.
cc)

10Das Kennzeichen ist in der rechten unteren Ecke des Plakettenträgers senkrecht – beginnend 2 mm vom äußeren unteren Rand und 2 mm vom äußeren rechten Rand des Plakettenträgers – darzustellen.
dd)

11Die verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist in der rechten unteren Ecke des Plakettenträgers senkrecht – beginnend 2 mm vom äußeren unteren Rand und links neben dem Kennzeichen – darzustellen.
ee)

12Das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal ist in der linken unteren Ecke des Plakettenträgers so darzustellen, dass es in einer Vorbehaltsfläche von 4 x 4 mm auf den Schnittpunkten der Rechteckdiagonalen zu platzieren ist.
ff)

13Plakettenträger mit beispielhaftem Zerstörungsbild:


Es wird ein Plakettenträger mit Zerstörungsbild, wie im Text zuvor beschrieben, dargestellt.
Abbildung 4: Plakettenträger mit Zerstörungsbild
b)

14Plakettenträger für die HU-Plakette
Die schematische Darstellung des HU-Plakettenträgers enthält die HU-Plakette nach Anlage IX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8) und die auf dem Plakettenträger aufgebrachten Merkmale „Kennzeichen“ und „verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer“ und das herstellerspezifische Merkmal.
aa)

15Die Maße des HU-Plakettenträgers ergeben sich wie folgt:


Es werden die Maße des HU-Plakettenträgers, wie nachfolgend im Text beschrieben, bildhaft dargestellt. Ergänzend dazu sind die Randbreite und Randhöhe des Plakettenträgers mit 42 mm bemaßt. An der rechten oberen Ecke befindet sich die FIN des Fahrzeugs in Leserichtung von unten nach oben (die letzten 6 Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer) vom Schrifttyp Arial Narrow, 6 Pt Laufweite 100. Rechts daneben befindet sich ebenfalls in Leserichtung von unten nach oben das Kfz Kennzeichen, Schrifttyp Arial Narrow, 6 Pt, Laufweite 100. In der Mitte des Plakettenträgers ist mit einem Durchmesser von 38 mm die Vorbereitungs-Klebefläche für HU Plaketten dargestellt. Der Abstand Trägerrand/Plakettenrand beträgt dabei 2 mm.
Abbildung 5: Bemaßung des HU-Plakettenträgers
bb)

16Das Kennzeichen ist in der rechten oberen Ecke des Plakettenträgers senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und 1,5 mm vom äußeren rechten Rand des Plakettenträgers – darzustellen.
cc)

17Die verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist in der rechten oberen Ecke des Plakettenträgers senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und links vom eingedruckten „Kennzeichen“ nach Doppelbuchstabe bb vom äußeren rechten Rand des Plakettenträgers – darzustellen.
dd)

18Das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal ist in der linken oberen Ecke des Plakettenträgers so darzustellen, dass es in einer Vorbehaltsfläche von 4 x 4 mm auf den Schnittpunkten der Rechteckdiagonalen zu platzieren ist.
ee)

19Plakettenträger mit beispielhaftem Zerstörungsbild:


Es wird ein HU-Plakettenträger mit Zerstörungsbild, wie im Text zuvor beschrieben, dargestellt.
Abbildung 6: HU-Plakettenträger mit Zerstörungsbild

Zuletzt geändert durch Art. 23 V v. 11.12.2024 I 411
Änderung durch Art. 1 V v. 19.12.2025 I Nr. 382 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt V 9232-14 v. 3.2.2011 I 139 (FZV 2011)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26